Wer wird gefördert? Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind. Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses „GRW-Förderrichtlinie“ genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste. Was wird gefördert? Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden. Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich: Phase 1: Machbarkeitsstudien Phase 2: Umsetzungsberatung Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden: Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens frühzeitige Umstrukturierung notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge geplante vollständige oder teilweise Übernahme […]
Das Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW) ist ein Förderangebot für Gründerinnen und Gründer in Nordrhein-Westfalen. Es umfasst die finanzielle Unterstützung bei der Inanspruchnahme von freien Unternehmensberater:innen und erleichtert so das Gründen beziehungsweise die Übernahme von Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Ein förderfähiges Beratungstagewerk umfasst acht Stunden Beratungstätigkeit und beträgt pauschal 1 020 Euro. Es können auch halbe Beratungstagewerke gefördert werden. Der Zuschuss beträgt 50 Prozent des pauschalen Beratungstagewerksatzes, mithin 510 Euro je Beratungstagewerk.
Das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert. Förderfähige Beratungskosten: • Honorar des Beratungsunternehmens • eventuell angefallene Reisekosten des Beratungsunternehmens • Nicht förderfähige Beratungskosten: • Umsatzsteuer • Zertifizierungskosten Standort der beratenen Betriebsstätte Fördersatz Maximaler Zuschuss Neue Bundesländer (ohne Land Berlin, ohne Region Leipzig) Region Lüneburg, Region Trier 80 % 2.800€ Alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg, ohne Region Trier) Land Berlin, Region Leipzig 50 % 1.750 € Somit werden Beratungskosten bis zu einem maximalen Wert von 3.500 € gefördert. Darüberhinausgehende Kosten sind zwar nicht förderschädlich, müssen jedoch aus eigenen Mitteln des Antragstellenden gezahlt werden. Liegen die Beratungskosten unter dem […]

