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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Gemäß Ziffer 2 des Beratungserlasses werden nur Unternehmen gefördert, die den unter Nummer 2.2 des Runderlasses „GRW-Förderrichtlinie“ genannten Bereichen zuzuordnen sind – sog. Positivliste.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden.

Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

  • Phase 1: Machbarkeitsstudien
  • Phase 2: Umsetzungsberatung

Sie können den Zuschuss für Beratungsdienstleistungen aus folgenden Anlässen verwenden:

  • Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
  • frühzeitige Umstrukturierung
  • notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
  • geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
  • geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
  • Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
  • stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Beratungsgegenstände sind für Ihr Unternehmen und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab.
  • Die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach.
  • Sie bringen nach der Beratung einen Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht bei.
  • Sie weisen Ihre Eigenbeteiligung nach.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
    • für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
    • Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase
  • Förderdauer: max. 3 Monate